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Anwalt für Familienrecht in Nürnberg

Trotz aller Emotionen: Kühlen Kopf bewahren, um Nachteile zu vermeiden.

Anwalt für Familienrecht in Nürnberg

Ihr Rechtsanwalt für Familienrecht in Nürnberg.

Familienrecht: Der Bund fürs Leben - nicht immer für die Ewigkeit.

Statistisch betrachtet werden in Deutschland etwa 40 Prozent aller Ehen wieder geschieden, im Durchschnitt nach etwa 15 Jahren. Die Folgen sind für die Beteiligten enorm.

Neben der psychischen Belastung der Trennung müssen sich Betroffene plötzlich mit dem Aufteilen des Hausrates beschäftigen, steuerliche Folgen klären und etwaige Sorgerechtsansprüche und den Unterhalt regeln. Das Familienrecht beschäftigt sich mit all diesen Themen und berührt alle rechtlichen Belange ehelicher und nichtehelicher Lebenspartnerschaften.

Das Kindeswohl im Vordergrund.

So sind auch die finanziellen Folgen einer Trennung häufig enorm, die gemeinsam geplante Zukunft kann nicht wie beabsichtigt fortgesetzt werden. Hier helfen wir Ihnen als Kanzlei für Familienrecht in Nürnberg auf Basis der gesetzlichen Vorgaben Regelungen zu treffen, um die für Sie optimale Lösung zu finden.

Auch bei der elterlichen Sorge müssen Entscheidungen getroffen werden. Unsere kompetenten Rechtsanwälte für Familienrecht in Nürnberg setzen sich für Sie ein und sind jederzeit erreichbar. Das ist auch erforderlich, denn gerade Sorgerechtsstreitigkeiten werden leider häufig erbittert geführt und benötigen die Hilfe von einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.

Rechtliche Hilfe von einem Rechtsanwalt für Familienrecht in Nürnberg

Zu oft wird dabei außer Acht gelassen, dass es um das Wohl Ihrer Kinder geht. Ob alleinige elterliche Sorge oder eine gemeinsame Kindesumgangsregelung – wir schaffen als Rechtsanwaltskanzlei in Nürnberg die Grundlage für die zukünftige Beziehung zu Ihren Kindern. Über rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten im Rahmen von Sorgerechtsvereinbarungen und Umgangsregelungen informieren Sie unsere erfahrenen Rechtsanwälte für Familienrecht in eingehender und individueller Beratung. Die ausschließlich sehr guten Bewertungen für unsere Rechtsanwaltskanzlei in Nürnberg sprechen für sich. Wir freuen uns auch über Ihre ehrliche Bewertung.

Häufige Fragen im Familienrecht

Beim Ehegattenunterhalt unterscheidet man zwischen dem sogenannten Trennungsunterhalt und dem nachehelichen Unterhalt. Beide Unterhaltsleistungen müssen unabhängig voneinander geltend gemacht werden und unterliegen auch unterschiedlichen Voraussetzungen. Grundsätzlich gilt während des Trennungsjahres zunächst der Anspruch auf Ehegattenunterhalt. Wenn ein Ehepartner während der Ehe keiner Arbeit nachgegangen ist, ist er auch während des Trennungsjahres nicht dazu verpflichtet. Erst nach Ablauf des Trennungsjahres gilt die Erwerbsobliegenheit. Diese besagt, dass man die Verpflichtung hat, einer beruflichen Tätigkeit nachzukommen. Nach der erfolgten Scheidung endet der Anspruch auf Trennungsunterhalt. Nachehelicher Unterhalt wird nur in Ausnahmefällen gewährt, nämlich wenn durch Krankheit, Alter oder Kinderbetreuung der eigene Erwerb erschwert wird oder unmöglich ist.

Die Höhe des Unterhaltsanspruchs errechnet sich aus den Einkommen der Ehepartner und der individuellen Lebenssituation.  Gerne können wir hier als Fachanwalt in Nürnberg weiterhelfen.

Ein Ehevertrag ist immer dann zu empfehlen, wenn man bereits vor oder während der Ehe klären möchte, welche Rahmenbedingungen im Falle einer Trennung bzw. Scheidung gelten sollen. Vor allem bei Partnern mit sehr ungleichen Einkommens- oder Vermögenssituationen sollte man sich vor einer Eheschließung über einen Ehevertrag Gedanken machen und sich von einer Fachanwältin für  Familienrecht gut beraten lassen.

Normalerweise treten Eheleute mit der Eheschließung in den gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft ein. Das bedeutet eine Veränderung der Eigentumsverhältnisse. Die Aufteilung der gemeinsam angeschafften Güter stellt für Eheleute bei einer Scheidung meist eine weitere Belastung dar. Durch einen Ehevertrag kann dies jedoch abgeändert werden. Durch eine Gütertrennung bleiben die Ehepartner finanziell unabhängig voneinander. Jeder behält das Vermögen, das er bereits mit in die Ehe eingebracht hat, als auch das, was er während der Ehe erwirtschaftet oder hinzugewinnt. Im Falle einer Scheidung erfolgt dann kein Zugewinnausgleich. Es gibt allerdings gesonderte rechtliche Leitlinien, die unbedingt zu beachten sind. Hier bietet sich eine Beratung an, um diese erläutert zu bekommen. Unsere Rechtsanwältin in Nürnberg unterstützt Sie gerne dabei.

Das Trennungsjahr ist vom Gesetzgeber vorgesehen und wurde deshalb eingeführt, damit sich die Eheleute darüber klar werden sollen, ob sie sich tatsächlich scheiden lassen möchten. Es beginnt mit dem Wunsch der Beteiligten, die Ehe nicht fortführen zu wollen. Das Trennungsjahr kann nicht umgangen werden. Auch bei kurzer Ehedauer darf das Trennungsjahr nach § 1565 Abs. 2 BGB nicht abgekürzt werden. Sehr wenige Ausnahmen bestehen lediglich z.B. bei massiven Strafataten zu Lastren des anderen Ehepartners.

Im Falle einer Scheidung sorgt der Versorgungsausgleich für eine Aufteilung aller Rentenanrechte bzw. Rentenanwartschaften zwischen den Eheleuten. Der Gesetzgeber stellt damit sicher, dass kein Ehepartner nach einer Scheidung finanziell benachteiligt werden soll. Die Frage nach der Höhe des Versorgungsausgleichs wird vom Amtsgericht geklärt. Das Amtsgericht ermittelt alle während der Ehezeit erworbenen Rentenrechte beider Ehepartner. Diese werden so aufgeteilt, dass jeder Ehegatte die gleichen Rentenanwartschaften für die Dauer der Ehe erhält. Dieser kann ggf. ausgeschlossen werden, soweit hierüber ein Konsenz besteht und beide Ehepartner über in etwas ähnliche Anwartschaften verfügen. Für genauere Informationen ist eine Beratung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt für Familienrecht zu empfehlen. Wir beraten Sie in unserer Kanzlei in Nürnberg gerne.

Im Falle einer Scheidung oder Trennung der Eltern erhält das Elternteil, das die gemeinsamen Kinder oder das Kind betreut, Kindesunterhalt vom anderen Elternteil. Der Kindesunterhalt muss für jedes minderjährige und auch volljährige, unverheiratete Kind, das sich noch in der Ausbildung befindet, gezahlt werden. Die Höhe berechnet sich nach den Einkommensverhältnissen und dem Alter des Kindes. Die Düsseldorfer Tabelle liefert Hinweise auf die Höhe des Kindesunterhalts. Als Grundregel kann man festhalten: der Kindesunterhalt wird umso höher, je höher das Einkommen des zahlungspflichtigen Elternteils und je älter das Kind ist. Gerne beraten unsere Fachanwälte anhand Ihrer konkreten Maßgaben. 

Familienrecht Anwalt Nürnberg

Themen im Familienrecht

Familienrecht ist umfangreich und komplex. Mit einer Anwältin oder einem Anwalt für Familienrecht haben Sie kompetente Ansprechpartner an Ihrer Seite.

Fachanwalt Familienrecht Nürnberg

Leistungen im Familienrecht

Aufgrund der einschneidenden Folgen einer Scheidung für das weitere Leben der Betroffenen ist eine rechtliche Begleitung durch einen Rechtsanwalt im Familienrecht unabdingbar.

Erfahrene Fachanwältinnen für Familienrecht

Mit unserem erfahrenen Team um unsere Fachanwältinnen für Familienrecht Irene Blank und Eva Blomeier stehen wir Ihnen im Falle des Falles beratend zur Seite – auch schon vor der Eheschließung. 

Ehevertragsgestaltung

Vorbeugen statt nachsehen: Durch frühzeitige Beratung und Einbindung unserer Kanzlei in die Prüfung und Mitgestaltung Ihres Erb- und Erbvertrages können mögliche Konfliktpunkte sofort erkannt und vermieden werden. Gerne bieten wir in Nürnberg kurzfristig Termine zur Rechtsberatung und Besprechung mit einem Rechtsanwalt für Familienrecht an.

außergerichtliche Vertretung

Eine einvernehmliche Regelung der Scheidungsfolgesachen ist für alle Beteiligten die schonendste Variante der Konfliktlösung. Unser Leistungsportfolio umfasst die außergerichtliche Vertretung gegenüber Ihrem Ehepartner zur Vermeidung eines Rechtsstreits. Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung in diesem Bereich und setzen Sie sich mit einem Anwalt für Familienrecht in Nürnberg in Verbindung.

gerichtliche Vertretung

Auch in einer gerichtlichen Auseinandersetzung setzen wir uns für Sie mit der nötigen Härte und Entschlossenheit für Ihre Interessen ein. Durch langjährige Gerichtserfahrung der einzelnen Rechtsanwälte werden Sie in jeder Situation kompetent und Ihren individuellen Interessen entsprechend vertreten. Auch im Rahmen von Verfahrenskostenhilfe.

Ihre Ansprechpartner für Familienrecht in Nürnberg